Die Überlegung, eine Mediation anzustreben, wird häufig auch unter Kostengesichtspunkten bewertet. Hierbei sind nicht nur Honorare und Verwaltungskosten entscheidende Kenngrößen. Vielmehr muss der Faktor Zeit- und Ressourcenbindung gegenüber der herkömmlichen, gerichtlichen Auseinandersetzung in Relation gestellt werden.
Die Mediationskosten unterteilen sich in Stundensätzen von rund 150 Euro bis maximal 300 Euro, je nach Komplexität und Streitwert. Das entspricht einem Tagessatz von 1.250 Euro bis maximal 2.250
Euro zzgl. Umsatzsteuer. Zusätzlich werden Auslagen wie Fahrtkosten, Recherchetätigkeiten und Tagungspauschalen separat vereinbart.
Um eine Möglichkeit zu erhalten, den Prozess erfolgs- und zielorientiert zu steuern, kann individuell eine Erfolgsbeteiligung vereinbart werden. Diese darf auf keinen Fall die Neutralität des Mediators beeinflussen und sollte von beiden Medianten verantwortet werden.
Bei der Mediationsbeauftragung über die gwmk (Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V.) werden noch Verfahrensgebühren von 150 Euro bis maximal 3.000 Euro (je nach Streitwert) für die Auswahl geeigneter Mediatoren sowie die Begleitung und Dokumentation der Mediation erhoben.
In der Regel werden die Gesamtkosten einer Mediation von den beteiligten Parteien verhandelt und je zur Hälfte getragen. Bei einer Wirtschaftsmediation innerhalb von Unternehmen mit Mitarbeitern werden die Kosten i.d.R. vom Arbeitgeber übernommen, um ein Kräfteverhältnis auszugleichen und die Bereitschaft der konstruktiven Konfliktbeilegung zu verdeutlichen.
Im Zivilprozess dagegen trägt die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Entsprechend groß ist der Aufwand, den die Parteien betreiben, um ihr Verlustrisiko zu minimieren. Ein Rechtstreit löst nicht nur Gerichts- und Anwaltskosten aus, er blockiert in den beteiligten Unternehmen vielfältige Ressourcen und menschliche Energien nicht selten über Jahre hinweg.
Mit dem Einsatz von Mediation ist dieses wertvolle Potenzial schneller freigesetzt und wieder im Unternehmen verfügbar. Die Vertraulichkeit der Mediation verhindert außerdem unkalkulierbare
Folgekosten und Imageschäden.
Die nebenstehende Abbildung macht deutlich, dass entsprechend der Streitwerte Kosteneinsparungen von bis zu 95 Prozent durch Mediationsverfahren erzielbar sind.
Weiterhin lassen sich die ökonomischen Aspekte der Wirtschaftsmediation anhand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und dem Vergleich von Handlungsalternativen mit dem Verfahren der Barwertmethode analysieren, unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Dabei wird beachtet, dass der Erwartungswert bei der Mediation höher, die Varianz als Möglichkeit der Streuung der möglichen erwarteten Barwerte (d.h. geringere Unsicherheit) aber niedriger gegenüber dem Klageverfahren ist. In Verbindung mit einer Risikoanalyse müssen parallel die Verhandlungspositionen mit den realistischen Erwartungswerten abgeglichen werden.
Die Vorteile der freiwilligen kooperativen Verfahren liegen in der Gestaltung und Entscheidungsmöglichkeit über den Verfahrensablauf, der Entwicklung der Lernbereitschaft für Konfliktbewältigung und dementsprechende ressourcenschonende Aufgabenbewältigung. Weiterhin sind erhebliche Zeitersparnisse innerhalb des Ablaufs, sowie die Reduzierung von Arbeitsplatzkonflikten und entsprechenden Krankenständen in der interessen- und sachgerechten Lösungswegorientierung festzustellen, die Innovation und positive Energien freisetzt. Hierbei sollte das beiderseitige Ansehen und die Möglichkeit der gemeinsamen positiven Zukunftsgestaltung im Vordergrund der Bestrebungen liegen.
Bei unternehmensübergreifenden Konflikten gelingt es, Verständnis für die wirtschaftliche Situation des anderen Unternehmens und dessen Beweggründe zu entwickeln. Durch die Berücksichtigung der
wahren Interessen der Parteien ist es möglich, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse und eine Win-Win-Lösung, auch für die Zukunft gemeinsamer Geschäftsbeziehungen, zu erzielen. Das setzt natürlich
die Bereitschaft voraus, die Mediation als geeignete Unterstützung anzuerkennen und im Verfahren nicht das Durchsetzen der Maximalforderung anzustreben.
Somit lässt sich festhalten, dass ein Mediationsverfahren nur fünf bis zehn Prozent der Kosten einer herkömmlichen gerichtlichen Streitbeilegung verursacht (abhängig vom Streitwert, siehe
Abbildung 1) und zeitlich enorme Potenziale und Ressourcen freisetzt. Nach einer 1998 durchgeführten Befragung von Pricewaterhouse und der Cornell University konnten knapp 90 Prozent der
befragten US-Unternehmen erhebliche Kosteneinsparungen durch den gezielten Einsatz außergerichtlicher Konfliktbeteiligungsmethoden, sprich Mediation, erzielen.
Marko Bussat MRICS
Wirtschaftsmediator (IHK)
Telefon: +49 (0) 174 - 325 8759
E-Mail: bussat@gmx.de
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Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.