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Ein guter Streit endet ohne Verlierer.

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Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!

Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:

"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."

Konflikte sind wie Schnürsenkel -

wer sie offen lässt, droht zu stürzen.



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Vereinigung zertifizierter Wirtschaftsmediatoren e.V. (gegründet: Februar 2006), Frankfurt am Main
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