Die Wirtschaftsmediation ist ein spezielles Verfahren, um Konflikte nachhaltig zu lösen. Untersuchungen zeigen, dass sie in sieben bis acht von zehn Fällen zu einer Einigung der Parteien führt.
Einige wesentliche Merkmale unterscheiden sie von anderen Verfahren der Streitbeilegung:
Gerichtsprozess Vor Gericht entscheidet der Richter in einem vorgegebenen, formalisierten Verfahren. An die Stelle des Parteiwillens tritt seine vergangenheitsbezogene
Entscheidung der Streifrage(n). Maßstab sind die Gesetze: Aus dem Abgleich von Sachverhalt und Tatbestandsmerkmalen ergeben sich die Rechtsfolgen zwingend. Die rechtskräftige Entscheidung bindet
die Parteien und ermöglicht die Vollstreckung.
Schiedsverfahren Wie im Gerichtsprozess entscheidet auch im Schiedsverfahren ein neutraler Dritter anstelle der Parteien über den zurückliegenden Streit. Auch dem Schiedsspruch
liegt das (anwendbare) Recht zugrunde. Die Verfahrensherrschaft bleibt allerdings bei den Parteien: Sie entscheiden, ob und wie ein Schiedsverfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gericht den
Schiedsspruch anerkannt hat, kann die Vollstreckung eingeleitet werden.
Schlichtung Ähnlich wie in der Mediation ist die Schlichtung ein Verfahren, in dem ein neutraler Dritter vermittelt, ohne selbst eine verbindliche Entscheidung zu treffen.
Allerdings hat der rechtlich unverbindliche Schlichtungsspruch faktisch oft erhebliche Bindungswirkung, vor allem, wenn die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit ausgetragen wird, wie in
Tarifkonflikten: Die „Empfehlung“ eines renommierten Schlichter erzeugt Erwartungsdruck, den Streit nun beizulegen. Verwirft eine Partei den Schlichtungsspruch, droht sie in die Rolle des
„Streithansels“ zu geraten.
Mediation Anders als der Gerichtsprozess ist die (Wirtschafts-)Mediation ein flexibles Verfahren, in dem die Bedürfnisse der Parteien einerseits und das Einigungsziel
andererseits den Ablauf bestimmen. Die Teilnahme ist während der ganzen Verfahrensdauer freiwillig. Der neutrale Mediator bringt kraft seiner Kompetenzen im Verhandlungs- und
Kommunikationsmanagement Verfahrensvorschläge ein, über welche die Parteien aber autonom entscheiden. Während Gerichtsprozess und Schiedsverfahren den Parteien die Entscheidung in der Sache aus
der Hand nehmen und die Schlichtung sie zumindest vorzeichnet, ist die Mediation darauf angelegt, die Parteien in die Lage zu versetzen, mit Unterstützung des Mediators die Einigung
eigenverantwortlich auszuhandeln. Vom Gerichts-, Schieds- und Schlichtungsverfahren unterscheidet sich die Mediation dadurch, dass die „Vergangenheitsbewältigung“ nur eine Zwischenstation auf dem
Weg zu einer in die Zukunft gerichteten Lösung ist, die eine tragfähige Grundlage für gute Beziehungen schafft. Statt zwischen starren Positionen zu vermitteln, nutzt der Mediator die dahinter
stehenden, im Konflikt meist überdeckten Interessen als Katalysator für den Einigungsprozess.
Tipp: Lesen Sie ergänzend den Beitrag Was ist eine
Mediation?
Fazit Mediation ist nicht ein besseres Verfahren als die Alternativen, sondern ein anderes. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen. Drei Beispiele:
Tipp: Unter welchen Bedingungen eine Mediation Aussicht auf Erfolg hat, lesen Sie im Beitrag Voraussetzungen einer Mediation.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.