In vielen Fällen ist die Wirtschaftsmediation der kürzeste, kostengünstigste und tragfähigste Weg zur erfolgreichen Beendigung von Konflikten. Sie ist kein Allheilmittel, aber doch ein bewährtes
Patentrezept für viele Auseinadersetzungen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen.
1. Aussicht auf Erfolg
In rund 80 % der Mediationsverfahren haben die Parteien Erfolg und finden mit Hilfe des Mediators eine Lösung.
2. Kontrolle
Der Mediator bringt sein Know-how als Kommunikations- und Verhandlungsmanager ein, doch das Heft des Handelns behalten die Parteien in jedem Stadium des Verfahrens in der Hand. Sie allein
entscheiden über den Ablauf, Ausgang oder Abbruch des Verfahrens.
3. Schnelligkeit und Flexibilität
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. In der Wirtschaftsmediation bestimmen Sie selbst, wann, wie lange und wie häufig Sitzungen stattfinden. Und meist reichen wenige Termine, um zu einer
Einigung zu gelangen.
4. Übersichtliche und überschaubare Kosten
Mediatoren rechnen gewöhnlich nach Stundenhonoraren ab, so dass Sie die anfallenden Kosten stets im Blick haben. In vielen Fällen ist die Mediation auch kostengünstiger als die
Alternativen:
Lesen Sie dazu auch den Beitrag Show me the money – Kosten der Wirtschaftsmediation.
5. Win-Win-Lösung
Die Strukturen und Techniken der Wirtschaftsmediation zielen auf eine sachgerechte Lösung, die den Interessen beider Parteien dient. Statt der rückwärts gewandten Frage, wer recht hat, lenkt die
Mediation den Blick in die Zukunft: Wovon profitieren die Parteien gemeinsam?
6. Akzeptanz
Eine Lösung, die die Parteien aktiv gesucht und gemeinsam gefunden haben, ist dauerhaft tragfähig und schafft ein neues Fundament für künftige Zusammenarbeit.
7. Diskretion
Gerichte tagen öffentlich – und häufig sitzen Journalisten auf den Zuschauerbänken. Die Wirtschaftsmediation hingegen ist ein nicht-öffentliches Verfahren, in dem Parteien und Mediator
Vertraulichkeit vereinbaren.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.