Die Mediation und andere Verfahren der Streitbeilegung

Die Wirtschaftsmediation ist ein spezielles Verfahren, um Konflikte nachhaltig zu lösen. Untersuchungen zeigen, dass sie in sieben bis acht von zehn Fällen zu einer Einigung der Parteien führt. Einige wesentliche Merkmale unterscheiden sie von anderen Verfahren der Streitbeilegung:

Gerichtsprozess Vor Gericht entscheidet der Richter in einem vorgegebenen, formalisierten Verfahren. An die Stelle des Parteiwillens tritt seine vergangenheitsbezogene Entscheidung der Streifrage(n). Maßstab sind die Gesetze: Aus dem Abgleich von Sachverhalt und Tatbestandsmerkmalen ergeben sich die Rechtsfolgen zwingend. Die rechtskräftige Entscheidung bindet die Parteien und ermöglicht die Vollstreckung.

Schiedsverfahren Wie im Gerichtsprozess entscheidet auch im Schiedsverfahren ein neutraler Dritter anstelle der Parteien über den zurückliegenden Streit. Auch dem Schiedsspruch liegt das (anwendbare) Recht zugrunde. Die Verfahrensherrschaft bleibt allerdings bei den Parteien: Sie entscheiden, ob und wie ein Schiedsverfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gericht den Schiedsspruch anerkannt hat, kann die Vollstreckung eingeleitet werden.

Schlichtung Ähnlich wie in der Mediation ist die Schlichtung ein Verfahren, in dem ein neutraler Dritter vermittelt, ohne selbst eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Allerdings hat der rechtlich unverbindliche Schlichtungsspruch faktisch oft erhebliche Bindungswirkung, vor allem, wenn die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit ausgetragen wird, wie in Tarifkonflikten: Die „Empfehlung“ eines renommierten Schlichter erzeugt Erwartungsdruck, den Streit nun beizulegen. Verwirft eine Partei den Schlichtungsspruch, droht sie in die Rolle des „Streithansels“ zu geraten.

Mediation Anders als der Gerichtsprozess ist die (Wirtschafts-)Mediation ein flexibles Verfahren, in dem die Bedürfnisse der Parteien einerseits und das Einigungsziel andererseits den Ablauf bestimmen. Die Teilnahme ist während der ganzen Verfahrensdauer freiwillig. Der neutrale Mediator bringt kraft seiner Kompetenzen im Verhandlungs- und Kommunikationsmanagement Verfahrensvorschläge ein, über welche die Parteien aber autonom entscheiden. Während Gerichtsprozess und Schiedsverfahren den Parteien die Entscheidung in der Sache aus der Hand nehmen und die Schlichtung sie zumindest vorzeichnet, ist die Mediation darauf angelegt, die Parteien in die Lage zu versetzen, mit Unterstützung des Mediators die Einigung eigenverantwortlich auszuhandeln. Vom Gerichts-, Schieds- und Schlichtungsverfahren unterscheidet sich die Mediation dadurch, dass die „Vergangenheitsbewältigung“ nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einer in die Zukunft gerichteten Lösung ist, die eine tragfähige Grundlage für gute Beziehungen schafft. Statt zwischen starren Positionen zu vermitteln, nutzt der Mediator die dahinter stehenden, im Konflikt meist überdeckten Interessen als Katalysator für den Einigungsprozess.

Tipp: Lesen Sie ergänzend den Beitrag Was ist eine Mediation?

Fazit Mediation ist nicht ein besseres Verfahren als die Alternativen, sondern ein anderes. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen. Drei Beispiele:

  • Lässt sich auch mit Unterstützung des Mediators keine Vertrauensbasis schaffen, ist das rechtstaatlich abgesicherte Gerichtsverfahren möglicherweise die bessere Wahl.
  • Brauchen die Parteien einen gewissen Einigungsdruck, zum Beispiel um das Verhandlungsergebnis gegenüber dem eigenen Lager zu rechtfertigen, wie es in Tarifauseinandersetzungen der Fall sein kann, mag die Schlichtung am besten geeignet sein.
  • Droht der Konflikt eine fruchtbare Geschäftsbeziehung zu zerstören, verspricht wahrscheinlich die Wirtschaftsmediation das beste Ergebnis.


Tipp: Unter welchen Bedingungen eine Mediation Aussicht auf Erfolg hat, lesen Sie im Beitrag Voraussetzungen einer Mediation.