Die Wirtschaftsmediation ist eine moderne Form kooperativer Konfliktlösung: ein speziell strukturiertes, flexibles und vertrauliches Verfahren der Streitbeilegung. Anders als in der gerichtlichen
    Auseinandersetzung, die meist Sieger und Unterlegene hervorbringt und Geschäftsbeziehungen dauerhaft zerstört, nehmen die Konfliktparteien die Streitbeilegung selbst in die Hand.
    
    Dabei unterstützt sie der Mediator: Er hilft ihnen mit Sachverstand und differenzierter Methodik, gemeinsam einen Ausweg aus dem Streit und eine von allen Beteiligten akzeptierte, konstruktive
    Vereinbarung zu finden, die dauerhaft tragfähig ist.
    
    Das gelingt durchschnittlich in acht von zehn Mediationsverfahren – nicht durch Zauberhand, sondern durch effizientes Verhandlungsmanagement des Mediators, der als neutraler Vermittler das
    geeignete Know-how einbringt.
    
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
