Konfliktthemen: Konflikte zwischen Unternehmen | Innerbetrieblicher Konflikt | Konflikt zwischen Gesellschaftern | Konflikt bei der Unternehmensnachfolge | Vertragsrechtlicher Konflikt |
Arbeitsrechtlicher Konflikt
Ausbildung: Jurist | Kaufmann
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Großunternehmen
Branchenerfahrung: in der Dienstleistung | im Handel | im produzierenden Gewerbe | im Handwerk
Fremdsprachen: englisch
Berufliche Stationen:
Studium Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Business Consulting als Diplom-Betriebswirt und Master of Laws (LL.M.oec.). Kaufmännische Ausbildung (IHK)
14 Jahre Geschäftsführer zweier mittelständischer Unternehmen der Glasindustrie. 5 Jahre Vorstandsassistent und Sachbearbeiter in Unternehmen des Mittelstands
Selbstständiger Unternehmensberater und Interimmanager mit Schwerpunkt in mittelständischen Unternehmen der Industrie und des Handels
Freiberuflicher Wirtschaftsmediator (IHK) und ehrenamtliche Tätigkeit als Handelsrichter am Landgericht
geb.: 21.02.1962 in Hamburg
Das Verfahren der Wirtschaftsmediation soll einen aufwendigen Zivilprozess vermeiden.
Verantwortungssbewusste Unternehmer suchen nach geeigneten Alternativen zum Prozess, so wie sie das gerade jetzt tun. Aber nicht alle Fälle sind für ein Mediationsverfahren geeignet.
Lassen Sie prüfen, ob sich ihr Streitfall für ein Verfahren der Wirtschaftsmediation eignet oder doch besser ein Zivilprozess anzustreben ist.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.