Töngesgasse 31
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069-285803
Mobil: 0170-9966203
E-Mail: Heinz.schostok@t-online.de
Konfliktthemen: Konflikte zwischen Unternehmen | Innerbetrieblicher Konflikt | Konflikt zwischen Gesellschaftern | Konflikt bei der Unternehmensnachfolge
Ausbildung: Diplom-Sozialpädagoge, Krankenpfleger
Berufserfahrung: in kleinen und mittleren Unternehmen | in Familienbetrieben | in der Verwaltung
Branchenerfahrung:
Krankenhaus | Stationäre Rehabilitation | Stationäre Altenhilfe | Tagesstätte | Werkstatt für Behinderte | Ambulante Beratung | betreutes Wohnen
Kommune | Kirche | Hochschule | Schule & Kita | Freiwilligen Engagement | Selbsthilfe | Schulsozialarbeit
Anwaltskanzlei | Sparkasse & Bank | Industrie | Krankenkasse | Landwirtschaft | Aus- und Weiterbildung
Fremdsprachen: Englisch
Berufliche Stationen:
- Langjährige Leitungstätigkeit in zwei verschiedenen Institutionen der "Stationären Rehabilitation": Illegale Drogen (Psychiatrie) und Legale Drogen (Fachklinik).
- Leitungstätigkeit im Bereich der "Professionellen Beratung von Führungskräften und Mitarbeiterinnen", bis 2011 im Chemiekonzern Evonik als "Leiter Mitarbeiterberatung" an den
Standorten Frankfurt, Darmstadt, Weiterstadt, Worms und Hanau.
- Freiwilligen Engagement: Aktueller und langjähriger Gesamtleiter und Ausbilder im Bereich der "Freiwilligen Suchtgefährdetenhilfe" in Frankfurt.
Angebot:
Wirtschaftsmediation | Konfliktmanagement | Führungskräfte- und Leitungsteam-Coaching | Teamentwicklung | Organisationsgestaltung |
Gemeindeentwicklung | Veränderungsmanagement | Gesundheitsmanagement
Spezifische Ausbildungen:
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Coach (DGfC)
- Supervisor (DGSv, GwG, DBSH)
- Organisationsberater (ZOS/IPOS)
- Gemeindeberater (ZOS/IPOS)
- Assessor EFQM (TQMI)
- Sozialtherapeut Verhaltenstherapie(IFT/GVS)
- Personenzentrierte Gesprächsführung (GwG)
- Heilpraktiker Psychotherapie (HPG)
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
Konflikte sind wie Schnürsenkel -
wer sie offen lässt, droht zu stürzen.