Verhandlungsprofis nutzen die Gesprächsagenda oft unbemerkt, um ihre Interessen durchzusetzen. Beliebt sind vor allem zwei Tricks:
Unser Tipp: Unterschätzen Sie die Tagesordnung nicht! Überlegen Sie vor einer Verhandlung, welche Auswirkung die Reihenfolge der Gesprächspunkte auf Ihre Interessen haben könnte.
Diese Klausel gehört in jeden Vertrag!
Die Wirtschaftsmediatoren (IHK) empfehlen, in jeden Vertrag folgende Mediationsklausel aufzunehmen:
"Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit eine Mediation durchzuführen, bevor sie bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) Klage erheben."
